Künftigen Rentnergenerationen droht zu Unrecht doppelte Besteuerung
Im Streit um die doppelte Besteuerung von Rentnern hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Klagen eines Steuerberaters und eines ehemaligen Zahnarztes zurückgewiesen. Es liege in den vorliegenden Fällen keine Doppelbesteuerung vor, weshalb die Revisionen der Männer, die seit über einem Jahrzehnt in Rente sind, und ihrer Ehefrauen unbegründet seien, urteilte das höchste deutsche Steuergericht.
Spätere Rentnerjahrgänge allerdings drohen laut BFH, von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen zu sein. Das Gericht fordert daher umfassende Änderungen bei der Besteuerung von Renten. Schließlich werde für jeden neuen Rentnerjahrgang der geltende Rentenfreibetrag von Jahr zu Jahr kleiner. Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren, argumentierte der BFH.